Wenn Sie Ihr Schweizer Bürgerrecht verloren haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Gesuch um Wiedereinbürgerung stellen.
Verschiedene Umstände können dazu führen, dass Sie Ihr Schweizer Bürgerrecht verloren haben, zum Beispiel:
- Sie sind im Ausland geboren und Ihre Geburt wurde den schweizerischen Behörden zu spät gemeldet.
- Sie haben eine/n ausländische/n Staatsangehörige/n geheiratet.
- Sie sind aus dem Schweizer Bürgerrecht entlassen worden.
Für eine erneute Einbürgerung fordern Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) das Gesuchformular für die Wiedereinbürgerung an.
Das SEM ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Der Kanton Bern macht Abklärungen im Auftrag des SEM. Bei Fragen zu Ihrem Gesuch kann Ihnen jedoch nur das SEM direkt weiterhelfen.
Gebühren
Für die Wiedereinbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration eine Gebühr von CHF 900.00. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.00.