Unter bestimmten Bedingungen können Sie früher als im ordentlichen Verfahren eingebürgert werden. Hier finden Sie alle Informationen zum Vorgehen und zu den Voraussetzungen.
So gehen Sie vor
Schritt1
Informieren Sie sich, ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen. Angaben dazu finden Sie weiter unten oder auf der Seite Self-Check des Staatssekretariats für Migration.
Schritt2
Bestellen Sie das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung beim Staatssekretariat für Migration.
Schritt3
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) gibt Auskunft, führt das ganze Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig. Der Wohnsitzkanton führt im Auftrag des SEM Abklärungen zu den persönlichen Verhältnissen durch.
Schritt4
Sie erhalten vom Staatssekretariat für Migration die Information, ob Ihr Gesuch um Einbürgerung bewilligt worden ist.
Wenn das Verfahren mit einem positiven Entscheid abgeschlossen wurde, können Sie einen Schweizer Pass und eine Identitätskarte beantragen.
Voraussetzungen
Bisherige Staatsbürgerschaft
In einigen anderen Ländern verlieren Sie Ihre Staatsangehörigkeit, wenn Sie in der Schweiz eingebürgert werden. Die Schweiz verlangt jedoch nicht, dass Sie auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten. Doppel- oder Mehrfachbürgerschaften sind möglich.
Erkundigen Sie sich bei der Vertretung Ihres Heimatstaates.
Gebühren
Für die erleichterte Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration eine Gebühr von CHF 900.00. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.00.
Weitere Informationen
Vertiefte Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie hier: