Jede Behörde im Einbürgerungsverfahren erhebt kostendeckende Gebühren für ihre Aufwände. Ihre Wohngemeinde schickt Ihnen die Rechnung für die Aufwände von Kanton und Gemeinde. Die Rechnung für die Gebühren auf Bundesebene stellt Ihnen das Staatssekretariat für Migration separat zu.
Gebühren Gemeinde
Ihre Wohngemeinde gibt Ihnen Auskunft über die Gebühren.
Gebühren Kanton
Gebühren für einzelne Dienstleistungen
|
Betrag in CHF
|
---|---|
Erteilen des Kantonsbürgerrechts und damit des Schweizer Bürgerrechts an ausländische Einzelpersonen mit oder ohne minderjährige Kinder pro Gesuch*
|
1150.00 |
Erteilen des Kantonsbürgerrechts und damit des Schweizer Bürgerrechts an ausländische Personen,
pro Gesuch* |
1725.00 |
Erteilen des Kantonsbürgerrechts und damit des Schweizer Bürgerrechts an minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, die sich ohne ihre Eltern einbürgern lassen* | 575.00 |
Sistierung oder Trennung des Einbürgerungsgesuchs | kostenfrei |
Nichteintreten auf das Einbürgerungsgesuch oder Abschreibung des Einbürgerungsverfahrens bei Gesuchen von ausländischen Einzelpersonen mit oder ohne minderjährige Kinder | 240.00 bis 1000.00 |
Nichteintreten auf das Einbürgerungsgesuch oder Abschreibung des Einbürgerungsverfahrens bei Gesuchen von ausländischen Personen
|
240.00 bis 1500.00 |
Nichteintreten auf das Einbürgerungsgesuch oder Abschreibung des Einbürgerungsverfahrens bei Gesuchen von minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern, die sich ohne ihre Eltern einbürgern lassen wollen | 240.00 bis 500.00 |
* Diese Gebühr fällt auch an, wenn das Gesuch abgewiesen wird.
Gebühren Bund
Der Bund erhebt ebenfalls eine Gebühr für die Bearbeitung des Gesuchs. Die Rechnung erhalten Sie vom Staatssekretariat für Migration separat.
Gebühren für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes
|
Betrag in CHF
|
---|---|
Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung volljährig sind
|
100.00 |
Ehepartner, die gemeinsam ein Gesuch stellen
|
150.00 |
Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung minderjährig sind |
50.00 |
Der Bund erhebt keine Gebühr für Kinder, die in die Einbürgerung eines Elternteils einbezogen sind.
Seite teilen