Logo Kanton Bern / Canton de BerneEinbürgerung

Weiteres Schweizer Bürgerrecht erwerben

Als Schweizer Bürgerin oder Bürger können Sie ein weiteres Gemeindebürgerrecht (Heimatort) oder ein Burgerrecht erwerben.

Für einen Antrag auf ein weiteres Bürgerrecht müssen Sie eine enge Verbundenheit mit der Einbürgerungsgemeinde vorweisen. Diese kann zum Beispiel entstehen, wenn Sie langjährigen Wohnsitz in der Gemeinde oder anderweitig eine besondere Verbindung haben.

Für Ihr Gesuch wenden Sie sich direkt an die Verwaltung der Einwohnergemeinde, gemischten Gemeinde oder Burgergemeinde. Die zuständigen Stellen beraten Sie und geben Ihnen Informationen zu den weiteren Schritten.

Gebühren

Wenn Ihr erster Heimatort nicht im Kanton Bern liegt, erwerben Sie auch das Kantonsbürgerrecht. Die kantonale Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 120.00.

Falls Sie bereits ein anderes bernisches Bürgerrecht besitzen, beträgt die kantonale Bearbeitungsgebühr CHF 80.00.

Beides wird von der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Die Gemeinde gibt Ihnen Auskunft über ihre eigenen Gebühren.

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