Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst ist Teil des Amts für Bevölkerungsdienste und gehört zur Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
Die Aufsichtsbehörde des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes
- ist zuständig für ordentliche Einbürgerungen.
- bewilligt Namensänderungen.
- beurteilt, ob ausländische Entscheidungen und Urkunden in der Schweiz anerkannt werden können.
- bewilligt die Einsichtnahme in Zivilstandsregister für Familienforscherinnen und Familienforscher.
- berät die Zivilstandsämter des Kantons Bern bei ihren Aufgaben und komplexen Geschäftsfällen.
Wenn Ihr Gesuch um ordentliche Einbürgerung von Ihrer Einwohnergemeinde genehmigt worden ist, prüfen wir dieses. Wir sind auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie auf ein Bürgerrecht verzichten möchten.
Falls eine erleichterte Einbürgerung für Sie in Frage kommt, wenden Sie sich hingegen an das Staatssekretariat für Migration.
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