Wenn Sie Schweizerin oder Schweizer werden wollen, können Sie ein Gesuch um Einbürgerung stellen. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema.
Wie läuft das Verfahren zur Einbürgerung ab?
Die ordentliche Einbürgerung ist das Standardverfahren, wenn eine Person Schweizer Bürger oder Bürgerin werden möchte. In manchen Fällen können Sie eine erleichterte Einbürgerung beantragen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind, oder wenn schon Ihre Eltern und Grosseltern in der Schweiz gelebt haben.
- Ordentliche EinbürgerungAlles, was Sie rund um das ordentliche Verfahren wissen müssen.
- Erleichterte EinbürgerungInformationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren.
Weitere Themen
Als Schweizer Bürger oder Bürgerin können Sie ein zusätzliches Bürgerrecht erhalten, aber auch auf eines verzichten. Es ist auch möglich, sich wieder einbürgern zu lassen, wenn Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft zuvor verloren haben.
- Weiteres Schweizer Bürgerrecht erwerbenWann das möglich ist und wie Sie vorgehen müssen.
- Erneut Schweizerin oder Schweizer werdenWie Sie ein Gesuch um Wiedereinbürgerung stellen.
- Auf ein Bürgerrecht verzichtenSie können aus einem Schweizer Bürgerrecht entlassen werden, wenn Sie das wünschen.
- Rechtliche GrundlagenÜberblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen
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