Hier finden Sie alle Voraussetzungen zu Ihrem Aufenthalt in der Schweiz, die Sie erfüllen müssen, bevor Sie ein Einbürgerungsgesuch einreichen können.
Niederlassungsbewilligung und Dauer Ihres Aufenthalts
Bund
Sie müssen bei Gesuchseinreichung über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen, die Ihnen erlaubt, dauerhaft in der Schweiz zu leben.
Zudem müssen Sie insgesamt zehn Jahre lang in der Schweiz gelebt haben. Mindestens drei Jahre davon müssen in den fünf Jahren unmittelbar vor dem Einreichen Ihres Gesuchs liegen.
- Die Jahre, in denen Sie die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besessen haben, zählen voll (Ausweise B oder C). Dasselbe gilt bei der Legitimationskarte des EDA oder dem Ci-Ausweis.
- Die Dauer des Aufenthalts im Rahmen einer vorläufigen Aufnahme wird zur Hälfte angerechnet (Ausweis F).
- Die Jahre Ihres Aufenthalts zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer muss aber mindestens sechs Jahre betragen zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen.
Kanton
Sie müssen mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Kanton gelebt haben zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen.
Gemeinde
Sie müssen mindestens zwei Jahre ununterbrochen in der Gemeinde gelebt haben zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen.
Besonderes nach Personenstand
Beachten Sie die folgenden Präzisierungen oder Abweichungen von den obigen Angaben, wenn Sie in eine der hier aufgeführten Personengruppen fallen