Sie leben seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz, fühlen sich hier zu Hause und gehören dazu? Hier finden Sie die Informationen zur ordentlichen Einbürgerung im Kanton Bern. Das Verfahren hat drei Stufen: in der Gemeinde, im Kanton und beim Bund. Jede dieser Instanzen befasst sich einzeln mit Ihrem Gesuch und erteilt die Bewilligung.
So gehen Sie vor
Schritt1
Informieren Sie sich, ob Sie die Voraussetzungen für das Gesuch um eine ordentliche Einbürgerung bereits erfüllen. Angaben dazu finden Sie weiter unten.
Schritt2
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Einwohnergemeinde auf. Diese wird auch Ihre sogenannte Einbürgerungsgemeinde sein. Die Mitarbeitenden übergeben Ihnen die nötigen Formulare und erklären Ihnen, welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Schritt3
Anhand der Informationen Ihrer Einwohnergemeinde stellen Sie Ihr Gesuch zusammen und reichen es bei der Gemeinde ein.
Schritt4
- Ihre Einwohnergemeinde prüft, ob das Gesuch vollständig ist. Anschliessend werden Sie zu einem persönlichen Gespräch bei der Gemeinde eingeladen.
- Nach der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts und nachdem Sie die Kantons- und Gemeindegebühren bezahlt haben, wird Ihr Gesuch an Kanton und Bund weitergeleitet.
- Kanton und Bund prüfen Ihr Gesuch ebenfalls.
Schritt5
Ihre Einwohnergemeinde wird Sie darüber informieren, ob Ihr Gesuch um Einbürgerung bewilligt worden ist.
Wenn das Verfahren mit einem positiven Entscheid abgeschlossen wurde, können Sie einen Schweizer Pass und eine Identitätskarte beantragen.
Eine Übersicht über den gesamten Prozess finden Sie in der folgenden Aufstellung.
Häufige Fragen zur ordentlichen Einbürgerung
Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung
Welche Voraussetzungen müssen Sie im Kanton Bern erfüllen, um Schweizerin oder Schweizer zu werden? Hier finden Sie eine Übersicht über alle wichtigen Aspekte:
Gebühren
Hier erfahren Sie, welche Gebühren von Gemeinde, Kanton und Bund für die Einbürgerung erhoben werden:
Weitere Informationen
Vertiefte Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie hier: